Du hast sicher Fragen zum Mitflug. Hier findest meine Antworten zu den häufig gestellten Fragen.
Was bedeutet „Mitflug“?
Beim Privat-Piloten-Mitflug handelt es sich um einen Flug mit einem Privatpiloten, bei der Pilot keine gewinnorientierte Absicht verfolgt.
Ist der Mitflug rechtlich zulässig?
Meine Flugangebote beruhen auf dem Prinzip der vom Gesetzgeber mir als Privat-Pilot zur Verfügung gestellten Möglichkeit, Flüge kostenneutral und ohne Gewinnerzielungsabsicht anbieten zu dürfen.
Die EU-Verordnung erlaubt die Aufteilung der Kosten unter sogenannten Flügen auf Kostenteilungsbasis (siehe Art. 6 Abs. 4a VO (EU) Nr. 965/ 2012). In dieser Verordnung wird deutlich gemacht: Piloten dürfen Flüge online anbieten, diese bewerben, Gäste mit an Bord nehmen und mit ihnen gleichermaßen die Kosten aufteilen, solange die geteilten Flüge nicht die maximale Kapazität von bis zu 6 Sitzen/Passagieren an Bord (den Piloten eingeschlossen) überschreiten. Es ist zu beachten, dass Privatpiloten nicht dazu berechtigt sind kommerzielle Profite zu generieren. Es dürfen also nur die direkten Kosten unter den Passagieren und dem Piloten zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Das Stichwort lautet: Faire Kostenteilung!
Beispiel-Rechnung: die Gesamtkosten für einen Flug an die Nordsee beträgt 600 EURO. Es fliegen der Pilot und 2 Passagiere mit. Das sind somit 3 Personen an Board. Nun werden die Gesamtkosten durch 3 geteilt und ergeben dann die zu tragenden Kosten jeder Person an Board. Du siehst auch ich als Pilot muss einen Anteil der Kosten selbst tragen.
